GELSENKIRCHEN – Seit dem 1. September 2009 ist die Patientenverfügung rechtsverbindlich. Ist sie schriftlich niedergelegt, müssen sich Ärzte und Ärztinnen auf jeden Fall daran halten. Es gibt keine Einschränkung auf eine bestimmte Krankheitsphase. Über die Bedeutung der Patientenverfügung sprach Katharina Blätgen mit Klaus Bombosch (Seelsorger an den Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen) und Dr. Zuzanna Hanussek (Gerontologin und Theologin im Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid).
Wie stehen Sie zur Patientenverfügung?
Klaus Bombosch: Im Krankenhaus kommen viele zu mir und möchten eine Patientenverfügung machen. Wir haben die christliche Patientenverfügung der evangelischen und katholischen Kirche. Dieses Formular stelle ich zur Verfügung und berate und erkläre, was es bedeutet, wenn jemand so eine Patientenverfügung für sich festlegt.
Zuzanna Hanussek: Ich habe Bedenken dagegen. Es wird ja fast schon suggeriert, dass es notwendig sei, eine Patientenverfügung zu erstellen. Ich habe das in den Alteneinrichtungen erlebt. Da gab es Informationsveranstaltungen. Die Referenten brachten Vordrucke mit und sagten im Grunde: ‚Lesen Sie das durch und unterschreiben Sie, dann sind Sie auf der sicheren Seite.’ Die älteren Menschen waren völlig verunsichert und verängstigt: ‚Oh, muss ich dass jetzt machen?’
Die meisten wissen ja gar nicht, woher diese Patientenverfügungen stammen, nämlich aus den USA. In den 60er Jahren hieß das „living will“ – das war eine große Kampagne dagegen, dass man das Leben eines Menschen künstlich verlängert. In Deutschland wurde die Diskussion 1980 aufgenommen von der „Gesellschaft für Humanes Sterben“. Doch erst in den 90ern wurde eine breitere Diskussion darüber geführt. Im Ärzteblatt 2008 steht ein Artikel unter der Überschrift „Rationierung auf den Intensivstationen – ein Tabuthema“. Darin steht, dass die Intensivbetten sehr knapp bemessen sind, in NRW gibt es 51 für 100.000 Einwohner. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Prioritätendiskussion – die wird offensichtlich in internen Kreisen auch geführt.
Klaus Bombosch: Das erlebe ich nicht so. Jeder Patient, der Intensivmedizin braucht, bekommt sie auch. Es geht wirklich erst mal darum, Leben zu retten und alles zu tun, Leben zu erhalten. Doch Intensivmedizin arbeitet natürlich ganz schnell, muss sofort handeln. Wenn erst einmal das ganze Programm gefahren wurde und sich dann abzeichnet: Die Prognose ist schlecht – dann ist die Frage: Wie weit und wie lange mache ich das noch mit der Intensivmedizin? Darf ich die Geräte abschalten? Das war früher ein Tabu, das war undenkbar. Und jetzt ist es eben so, dass ein Arzt das machen kann, wenn eine Patientenverfügung vorliegt. Weil er weiß: Die Situation hat der Patient/die Patientin selber für sich festgelegt. Sie will das. Das ist ihre Entscheidung.
Zuzanna Hanussek: Wenn ein Arzt nicht nach ökonomischen, sondern nach medizinischen Kriterien entscheidet und das mit den Angehörigen kommuniziert und schließlich die Geräte abschaltet, ohne dass er eine Strafverfolgung erdulden muss – das würde ich auf jeden Fall begrüßen. Ich frage aber, ob die Gesetzesregelung nicht eine andere hätte sein sollen, nämlich die Ärzte vor Verfolgung zu beschützen – statt dem Patienten die Bürde aufzulasten.
Klaus Bombosch: Ich würde es nicht Bürde nennen. Der Patient hat immer das Recht, selbst zu bestimmen, wie er behandelt werden will und wie nicht. Wenn ich nicht in einer lebensbedrohlichen Situation bin, entscheide ich: Gehe ich zum Arzt, gehe ich nicht, nehme ich die Pillen, nehme ich sie nicht. Wenn ich aber meinen Willen nicht mehr äußern kann, dann ist es für den Arzt wichtig zu wissen, was ich eigentlich wollte.
Zuzanna Hanussek: Du gibst dein Leben ja ständig in die Hände von Medizinern. Für diesen Fall aber, wenn dein Leben wirklich absolut in Gefahr ist, sollst du eine Verfügung darüber erstellen und selbst entscheiden, unter welchen Bedingungen dein Leben inirgendeiner Weise erhaltbar ist oder nicht. Für mich ist das schon ein sehr starker inhaltlicher Widerspruch.
Klaus Bombosch: Heute geben Patienten ihr Leben nicht mehr ‚in die Hand der Mediziner’. Das Bewusstsein von Patienten hat sich gewandelt. Sie konsultieren unterschiedliche Ärzte, sie machen sich schlau über den Krankheitsverlauf. Sie schauen im Internet nach Krankheitsbildern und Prognosen, auch nach Behandlungsalternativen. Es gibt heute den „mündigen Patienten“. Früher war das so: Ich vertraue mich dem Arzt an und er wird das schon richtig machen. Heute gibt es einen Dialog zwischen Arzt und Patienten.
Was ich wichtig finde bei der Patientenverfügung: Es war ganz lange so, dass Leute sich das erkämpfen mussten, das Recht auf Sterben. Sterben zu dürfen, weil sie an eine Magensonde gelegt waren, weil sie beatmet wurden. Kein Mediziner hat die Beatmung ausgestellt, weil er Angst vor Strafverfolgung hatte.
Zuzanna Hanussek: Aber es wird die Vorstellung vermittelt, als gebe es Massen von Menschen, die intensivmedizinisch behandelt werden, obwohl sie sterben wollen, und als gebe es monströse Ärzte, die das nicht wollen.
Wenn die Patientenverfügung zum Normalfall wird – wird nicht im Grunde jeder alte Mensch denken: ‚Ich möchte meine Kinder nicht belasten, also mache ich lieber eine Patientenverfügung’. Und die besagt dann: keinerlei künstliche Verlängerung – auch wenn vielleicht sein innerer Wunsch eher dahin geht, so lange versorgt zu werden, wie es geht?
Zuzanna Hanussek: Das ist genau das Thema: lebenswertes Leben. Natürlich gibt es in Altenheimen Menschen, die seit Jahren in einem so genannten Wachkoma sind, auf jeden Fall durch eine Magensonde ernährt werden und Feuchtigkeit zugeführt bekommen.
Ich habe mehrere solcher Menschen über Jahre erlebt. Ich konnte nicht empfinden, dass sie in einem Leidenszustand waren. Das konnte ich nicht. Man kann nicht eindeutig feststellen, in welchem Leben auch immer dieser Mensch ist, ob dieses Leben erstrebenswert ist. Aber Leben ist Leben. Wenn manche über Jahre so gelebt haben, dann wird dieses Leben für sie immer noch Reichtum gehabt haben, andere Reichtümer, als wir sie vielleicht kennen. Doch dann kommen Besuche, vielleicht sogar Angehörige, stehen an diesem Bett und sagen: So möchte ich nicht leben! Was ist das für ein Eindruck, den diese Person dann von sich dann hat? Ich lebe, die wollen aber so nicht leben, also ist es irgendwie ganz schrecklich, dass ich lebe. Einer Person, die in einer anderen Lebensform lebt, zu sagen, ich möchte so nicht leben, das zeigt ja, wie engstirnig die Vorstellung darüber ist, was eigentlich Leben und was wirklich lebenswert ist.
Klaus Bombosch: Wobei das nicht die Gefahr der Patientenverfügung ist, sondern die Gefahr der allgemeinen Wertung. Ich plädiere dafür: Leben bis zuletzt ist wertvolles Leben, ist geschenktes Leben und muss geschützt werden, in jedem Fall. Aber wenn jemand ganz für sich persönlich sagt: ‚Ich möchte das nicht’, dann respektiere ich das. Was uns nicht gelingt, ist diese Differenzierung. Wir müssen Verständnis wecken dafür, dass Menschen verschiedene Entscheidungen darüber treffen, wie das Ende ihres Lebens sein soll.
Zuzanna Hanussek: Aber darüber finde ich nichts in den Medien. Es gibt das Gesetz zur Patientenverfügung. Wo gibt es umgekehrt ein Gesetz, dass Menschen in komatösen Zuständen entsprechend versorgt werden müssen? Wo wird deutlich: Auch dieses Leben ist lebenswert, egal in welcher Form der Behinderung? Stattdessen gibt es diese Debatten über die Patientenverfügung, von der nur die Wenigsten betroffen sind. Das muss einen doch bedenklich stimmen, finde ich.
Klaus Bombosch: Immerhin haben acht Millionen Menschen in der BRD eine Patientenverfügung. Und das muss respektiert werden. Genau das möchte ich eigentlich hinbekommen, dass wir anfangen, wirklich den Einzelnen in den Blick zu kriegen in unserer Gesellschaft, dass wir nicht immer nur pauschal sagen: Jugend, Schönheit und Gesundheit sind erstrebenswert, Krankheit, Alter und Gebrechlichkeit sind fürchterlich.
Zuzanna Hanussek: Aber genau das wird ja durch die Patientenverfügung unterstützt. Bedenke doch mal, wie die Generationen jetzt aufwachsen, genau das ist das Erstrebenswerte: Gesundheit, Schönheit, Effizienz. Und all das, was nicht dazu gehört, das ist auch nicht mehr lebenswert.
Klaus Bombosch: Ich sage es noch mal: Die Patientenverfügung gilt ja nur für den Fall, dass ich mich nicht mehr äußern kann. Ich kann sie zurücknehmen. Zudem ist das Sterben unter der Patientenverfügung im Grunde nur ein ganz kleiner Ausschnitt aus unserem gesamten Gesundheitssystem.
Zuzanna Hanussek: Aber ein Ausschnitt, der sehr viel Aufmerksamkeit gewonnen hat. Sehr viel mehr Aufmerksamkeit als unsere Pflegesituation. Die Pflegesituation sieht so aus, dass die Menschen nach Hause entlassen werden und nicht mehr ein noch aus wissen.
Klaus Bombosch: Woran liegt das eigentlich, dass die Pflegesituation gesellschaftlich nicht so in denBlick genommen wird wie die Patientenverfügung?
Zuzanna Hanussek: Ja, ich denke schon, weil es sich um eine vermeintliche Autonomie handelt. Man möchte suggerieren: Du Mensch, du bist ja ein freies Wesen und wir geben dir jetzt die Möglichkeit, über deinen Tod zu entscheiden. Das unterstellt dann: Du bist frei, du kannst dein Leben gestalten, und jetzt fehlt nur noch der Tod. Deswegen berührt das gar nicht die Pflegesituation, weil man unterstellt: Du kannst mit dem Leben umgehen.
Klaus Bombosch: Aus meiner Sicht war das nicht so einfach mit der Patientenverfügung, dass gesagt wurde, jetzt entscheide mal, du hast die Autonomie. Das war ja ein langer Weg, der Bundestag hat Jahre gebraucht, der Fraktionszwang wurde aufgehoben bei der Debatte um die Patientenverfügung. Die haben Jahre gebraucht, sich durchzuringen zu dieser Entscheidung, gerade weil immer gesagt wird: Es geht darum, Leben zu schützen. Aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten und die Patientenverfügung soll gar nicht in die Nähe kommen zu aktiver Sterbehilfe.
Zuzanna Hanussek: Ja, natürlich, aber ich habe nirgendwo so eine Intensität in einer Debatte empfunden wie bei diesem Thema, was ja im Grunde genommen marginal ist, außer wenn man unterstellt, dass man hier den Tod in den Vordergrund rückt. Aber das ist nicht die Aufgabe der Politik, sich mit solchen Existentialen auseinandersetzen, den Tod wieder in den Mittelpunkt des normalen Lebens zu stellen und die Gewöhnlichkeit des Todes. Keine Kirche und auch sonst keine der Organisationen, die sich damit befassen könnten, machen das zum Thema. Stattdessen hat es sich die Politik zum Thema gemacht. Das ist eben auch fragwürdig. Wie soll sich Politik mit den Existentialen der Menschheit befassen?
Kommen wir noch einmal auf die Praxis im Krankenhaus zurück: Hat sich seit dem 1. September etwas verändert?
Klaus Bombosch: In dieser kurzen Zeit hat sich das neue Gesetz noch nicht spürbar ausgewirkt. In der Krankenhausseelsorge mache ich die Erfahrung: Ein vertrauensvolles Gesprächmit den Ärzten und dem Betroffenen ist das Wichtigste. Wenn es keine Konflikte gibt, dann erübrigt sich die Frage nach einer Patientenverfügung.