Patenbescheinigung

Der Pate oder die Patin (Abkürzung für lateinisch „Pater spiritualis“ = “Geistlicher Vater“) übernimmt im Auftrag Gottes und der Kirche eine Mitverantwortung für das Patenkind. Die Patin oder der Pate verpflichtet sich, gemeinsam mit den Eltern dem Kind von seiner Taufe zu erzählen. Sie helfen ihm zu einem eigenen Zugang zum christlichen Glauben, indem sie ihm von Jesus Christus erzählen, mit ihm beten und den christlichen Glauben vorleben.

In der Taufe überträgt die Kirche den Paten diese Aufgabe (Patenamt). Deshalb müssen die Paten Mitglieder einer christlichen Kirche und bei der Taufe anwesend sein. Die Patenschaft kann weder von der Kirche oder den Eltern noch von den Paten oder dem Kind rückgängig gemacht werden.

Die Patin bzw. der Pate sollte der Evangelischen Kirche angehören und zum Heiligen Abendmahl zugelassen sein. Zumindest aber müssen sie Mitglied einer der Kirchen sein, die die Vereinbarung über die wechselseitige Anerkenung der Taufe unterzeichnet haben (Magdeburger Erklärung). Als weitere Patinnen und Paten können auch Glieder einer anderen christlichen Kirche zugelassen werden.

Patenbescheinigung

Die Paten müssen ihre Kirchenmitgliedschaft mit einer Patenbescheinigung nachweisen. Mit der Patenbescheinigung bestätigt die Kirchengemeinde, in der Sie wohnen, dass Sie konfirmiert sind und deshalb das Patenamt übernehmen dürfen.

Wo bekomme ich die Patenbescheinigung?

  • evangelisch
    Die Patenbescheinigung erhalten Sie bei der Pfarrerin oder dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder im Gemeindebüro.
    Zu welcher Kirchengemeinde unseres Kirchenkreises Sie gehören, erfahren Sie auf der Seite Meine Gemeinde.
  • katholisch
    Da die katholische Kirche keine Patenbescheinigung kennt, erhalten Sie bei ihr eine Bescheinigung der Kirchenzugehörigkeit
  • Wenn Sie einer anderen Kirche angehören, fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach einem Dokument, das einer Patenbescheinigung gleichkommt.

Die Kirchen der Magdeburger Erklärung

Folgende Kirche haben die Magdeburger Erklärung der wechselseitigen Anerkennung der Taufe unterzeichnet:

- Äthiopisch-Orthodoxe Kirche
- Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland
- Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland
- Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen
- Evangelische Brüder-Unität – Herrnhuter Brüdergemeine
- Evangelische Kirche in Deutschland
- Evangelisch-methodistische Kirche
- Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
- Orthodoxe Kirche in Deutschland
- Römisch-Katholische Kirche
- Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche