Kontakt
Das MAV-Büro befindet sich im Kreiskirchenamt, Pastoratstraße 10, 45879 Gelsenkirchen,
allgemeine E-Mail:ge-kk-mav(at)ekvw.de
Persönliche Gespräche sind derzeit nur nach Absprache möglich. Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail an die oben genannte Adresse.
Wenn Sie eine/n bestimmte/n MAV Mitarbeiter/in sprechen möchten, finden Sie hier alle Kontaktdaten:
Vorsitzender der MAV:
Tobias Wrobel,
Erzieher, IN-Fachkraft, Familienzentrum Thomas
tobias.wrobel(at)ekvw.de
Tel.: 0209/71307 (Familienzentrum Thomas)
Kerstin Konieczny, stellv. Vorsitzende Verwaltungsangestellte / OGS
kerstin.konieczny(at)ekvw.de
Tel.: 0209/589007121
Heike Kree, Stellv. Leitung KiTa Sonnenstrahl
heike.kree(at)ekvw.de
Frank Lumm, Referat Kinderschutz / Leitung FZ Schatzkiste
frank.lumm(at)ekvw.de
Tel.: 0209/589007153
Nicole Meitza, Erzieherin, IN-Fachkraft Familienzentrum Thomas
nicole.meitza(at)ekvw.de
Tel.: 0209/71307 (Familienzentrum Thomas)
Kerstin Peller, Erzieherin / OGS-Leitung Grundschule Schloss Horst
kerstin.peller(at)ogs-gelsenkirchen.de
Tel.: 0209/70288105 (OGS Grundschule Schloss Horst)
Volker Assmus
volker.assmus(at)ekvw.de
Anita Krauß-Janßen
Viele Grüße an alle aus dem MAV Büro!!!!
Mitarbeitendenvertretung
Seit Juni 2009 existiert die gemeinsame Mitarbeitervertretung (MAV) der Kindergartengemeinschaft, der kreiskirchlichen Dienste und der Verwaltung im Kirchenkreis. Die aktuelle MAV wurde im Oktober 2022 gewählt.
In fast allen Angelegenheiten, die Mitarbeitende betreffen, hat die MAV ein Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrecht. Entscheidungen der Dienststelle dürfen erst umgesetzt werden, wenn die MAV im Vorfeld beteiligt wurde.
Die MAV hat Mitbestimmungsrecht bei der Personalentwicklung, also bei Einstellungen und Kündigungen (mit Ausnahme der außerordentlichen Kündigung und innerhalb der Probezeit). Dazu gehören
ordentliche Kündigungen nach Ablauf der Probezeit
Ein-, Höher- und Herabgruppierungen
Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten
Umsetzung innerhalb einer Dienstelle mit gleichzeitigem Ortswechsel
Versetzung oder Abordnung zu einer anderen Dienststelle von mehr als drei Monaten
Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
Versagen und Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit.
Die MAV berät die Mitarbeitenden bei den Themen:
Kündigungsschutz
Arbeitsvertrag / Eingruppierung
Gleichbehandlung
Urlaubsregelung
Mobbing
Bewährungsaufstieg
Fortbildung/ Bildungsurlaub
Dienstanweisung
Arbeitsschutz
Schwerbehinderung
Krankmeldung
Altersteilzeit