Kontakt

Das MAV-Büro befindet sich im Kreiskirchenamt, Pastoratstraße 10, 45879 Gelsenkirchen,
allgemeine E-Mail:ge-kk-mav(at)ekvw.de

Persönliche Gespräche sind derzeit nur nach Absprache möglich. Bitte schreiben Sie dazu eine E-Mail an die oben genannte Adresse.


 

Wenn Sie  eine/n bestimmte/n MAV Mitarbeiter/in sprechen möchten, finden Sie hier alle Kontaktdaten:
 

Vorsitzender der MAV:
Tobias Wrobel, 
Erzieher, IN-Fachkraft, Familienzentrum Thomas 
tobias.wrobel(at)ekvw.de
Tel.: 0209/71307 (Familienzentrum Thomas)

 

Kerstin Konieczny, stellv. Vorsitzende Verwaltungsangestellte / OGS 
kerstin.konieczny(at)ekvw.de 
Tel.: 0209/589007121


Heike Kree, Stellv. Leitung KiTa Sonnenstrahl 
heike.kree(at)ekvw.de
 

Frank Lumm, Referat Kinderschutz / Leitung FZ Schatzkiste 
frank.lumm(at)ekvw.de 
Tel.: 0209/589007153


Nicole Meitza, Erzieherin, IN-Fachkraft Familienzentrum Thomas 
nicole.meitza(at)ekvw.de 
Tel.: 0209/71307 (Familienzentrum Thomas)


Kerstin Peller, Erzieherin / OGS-Leitung Grundschule Schloss Horst 
kerstin.peller(at)ogs-gelsenkirchen.de

Tel.: 0209/70288105 (OGS Grundschule Schloss Horst)


Volker Assmus
volker.assmus(at)ekvw.de


Anita Krauß-Janßen   
 

 

Viele Grüße an alle aus dem MAV Büro!!!!

Mitarbeitendenvertretung

Seit Juni 2009 existiert die gemeinsame Mitarbeitervertretung (MAV) der Kindergartengemeinschaft, der kreiskirchlichen Dienste und der Verwaltung im Kirchenkreis. Die aktuelle MAV wurde im Oktober 2022 gewählt.

In fast allen Angelegenheiten, die Mitarbeitende betreffen, hat die MAV ein Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrecht. Entscheidungen der Dienststelle dürfen erst umgesetzt werden, wenn die MAV im Vorfeld beteiligt wurde.

Die MAV hat Mitbestimmungsrecht bei der Personalentwicklung, also bei Einstellungen und Kündigungen (mit Ausnahme der außerordentlichen Kündigung und innerhalb der Probezeit). Dazu gehören

  • ordentliche Kündigungen nach Ablauf der Probezeit

  • Ein-, Höher- und Herabgruppierungen

  • Übertragung einer höher oder niedriger bewerteten Tätigkeit von mehr als drei Monaten

  • Umsetzung innerhalb einer Dienstelle mit gleichzeitigem Ortswechsel

  • Versetzung oder Abordnung zu einer anderen Dienststelle von mehr als drei Monaten

  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus

  • Versagen und Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit.

Die MAV berät die Mitarbeitenden bei den Themen:

  • Kündigungsschutz

  • Arbeitsvertrag / Eingruppierung

  • Gleichbehandlung

  • Urlaubsregelung

  • Mobbing

  • Bewährungsaufstieg

  • Fortbildung/ Bildungsurlaub

  • Dienstanweisung

  • Arbeitsschutz

  • Schwerbehinderung

  • Krankmeldung

  • Altersteilzeit