GELSENKIRCHEN – Am Montag, 23.11., hat die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid getagt – coronabedingt erstmals digital.
„Pünktlich mit dem Glockenschlag der benachbarten Dreifaltigkeitskirche beginnt unsere zweite Tagung der neu gewählten Kreissynode“, sagte Superintendent Heiner Montanus zur Begrüßung. „Und wieder sind wir an einem anderen Ort. Vor etwas mehr als einem Monat waren wir unter der Kuppel des Circus Probst versammelt. Heute wieder etwas Experimentelles, Neues: Wir sind im Internet zusammen. Einige wenige sitzen im Gemeindehaus neben der Dreifaltigkeitskirche (GE-Erle), die meisten sind uns von Zuhause oder aus Büros zugeschaltet. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie sich auf diese neue Form, Synode zu begehen und miteinander zu beraten, eingelassen haben.“ Die stimmberechtigten Synodalen konnten sich vom Computer aus zu Wort melden und an den Abstimmungen mitwirken. Zusätzlich war die gesamte Tagung auch bei Youtube live zu verfolgen.
Der Jahresbericht des Superintendenten steht in der Regel am Anfang der ersten Kreissynode, die in der Regel kurz vor den Sommerferien stattfindet. Doch in diesem
ver-rückten Jahr ist alles anders. Diesmal gab Superintendent Heiner Montanus seinen Jahresbericht erst im November und stellte ihn unter die Überschrift „Unser Kirchenkreis und die Corona-Epidemie“ (mehr dazu unter der Überschrift „Relevant sein für das Leben“)
Am Ende jedes Jahres muss die Synode den Haushalt für das kommende Jahr beraten und beschließen. Nach der Prognose der Evangelischen Kirche von Westfalen wird der Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid im Jahr 2021 etwa 11,9 Mio € aus Kirchensteuern erhalten. Das sind rund 350.000 € weniger als im Jahr 2020. Insgesamt kommen 13.166.300 € zur Verteilung. Davon muss das gesamte evangelische Leben in Gelsenkirchen und Wattenscheid finanziert werden: Pfarrerinnen, Kirchenmusiker, Küsterinnen, Gemeindehäuser, Kirchen, kreiskirchliche Referate, die Verwaltung, die Gemeindebüros, die Kindergärten, Sonderprojekte und noch viel mehr.
„Auskommen mit dem Einkommen“ so heißt das Ziel jedes kirchlichen Haushaltsplanes. Im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen, Kommunen, Bundesländern etc. darf die Evangelische Kirche keine Darlehen aufnehmen. Doch um die für 2021 anstehenden Ausgaben zu finanzieren, müssen diesmal knapp 400.000 Euro aus den Rücklagen entnommen werden.
Die Kreissynode hat dieser Maßnahme mit großer Mehrheit zugestimmt, ebenso wie der vom Synodalen Finanzausschuss vorgelegten „Finanzausgleichskasse“. Danach erhalten die acht Kirchengemeinden 7.444.300 € (inklusive der 28 Gemeindepfarrstellen), der Kirchenkreis 1.706.700 € (inklusive fünfeinhalb Pfarrstellen) und das Diakoniewerk 832.400 €. Die Kindergartengemeinschaft (16 Kitas in GE und WAT) erhält 1.189.100 € für die Finanzierung des im KiBiz festgelegten Trägeranteils, die allen gemeinsame Verwaltung benötigt 1.365.900 €. Der Offene Ganztag an Schulen braucht keine zusätzlichen Mittel, da er von der öffentlichen Hand auskömmlich finanziert wird. 627.900 € werden für gemeinsame Pflichtaufgaben benötigt (Versicherungen für Grundstücke und Gebäude, Glockenwartung, IT-Ausstattung u.v.m.).
Für die acht Kirchengemeinden wird es ein schwieriges Haushaltsjahr. Von den rund 7,4 Mio € bleibt nach Abzug der feststehenden Kosten deutlich weniger übrig als gewohnt. Erstmals müssen sie für ihre Gebäude (Kirchen, Gemeindehäuser, Mietwohnungen) feste Prozentsätze für die Substanzerhaltung (SE) und für die Abschreibung für Abnutzung (AfA) ansparen. Das sind insgesamt rund 1,9 Mio €. Das Geld ist zwar im Prinzip gut angelegt, da es in der Zukunft für Sanierungen etc. zur Verfügung steht. Aber die Festlegung schränkt den Spielraum für alle anderen Aufgaben spürbar ein. Zudem hat die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) die Auswirkungen der Corona-Pandemie in ihrer Kirchensteuerprognose zunächst mit einem Minus von rund 10 Mio € (für die gesamte Landeskirche) berücksichtigt. „Ob das realistisch ist, kann natürlich noch niemand wirklich sagen“, so Pfarrer Matthias Siebold, Vorsitzender des Synodalen Finanzausschusses, in seiner Einbringung. Eine erneute Rücklagenentnahme sei in Zukunft nicht mehr möglich. „In 2022 müssen wir wieder eine schwarze Null schreiben.“