Keine leichte Entscheidung

Die Kreissynode hat sich mit der Zukunft der evangelischen Kindergärten befasst

Superintendent Rüdiger Höcker nahm Stellung zu der Handlungsempfehlung. Diese steht für zukunftsfähige Einrichtungen für Kinder, aber auch für Veränderungen im Kirchenkreis. FOTOS: CORNELIA FISCHER

Superintendent Rüdiger Höcker nahm Stellung zu der Handlungsempfehlung. Diese steht für zukunftsfähige Einrichtungen für Kinder, aber auch für Veränderungen im Kirchenkreis. FOTOS: CORNELIA FISCHER

Anhand sachlicher und transparenter Kriterien wurde die Handlungsempfehlung vorbereitet. Dies ist den Mitwirkenden nicht leicht gefallen, betonte Pfarrerin Ute Riegas-Chaikowski (rechts).

GELSENKIRCHEN – Die Tagung der Kreissynode am Montag, 22. Juni, hat sich erneut mit der Zukunft der Kindergärten in Trägerschaft des Evangelischen Kirchenkreises Gelsenkirchen und Wattenscheid beschäftigt. Die Kernaufgabe besteht darin, sich den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen und der Herausforderung der Finanzierung von Kindergärten zu stellen, die unter dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) immer schwieriger wird.

Die Überlegungen, wie die Kindergärten in eine gute Zukunft gebracht werden können, wurden im Rahmen einer Handlungsempfehlung dargelegt, die von der vor drei Jahren eingerichteten Projektgruppe ausgearbeitet wurde. „Wir haben – und da spreche ich für die Projektgruppe und den Superintendenten – hart gearbeitet und keinem von uns ist es leicht gefallen zu empfehlen, Kindergärten an GEkita abzugeben oder gar auslaufend zu betreiben“, richtete Pfarrerin Ute Riegas-Chaikowski, Vorsitzende des synodalen Kindergartenausschusses, das Wort an die Anwesenden. Die Handlungsempfehlung enthält Vorgaben, wie "eine qualitativ hochwertige, verlässliche Kindergartenarbeit" geleistet werden kann – in Einrichtungen, die in einem "baulich guten Zustand sind, in deren Mitarbeitende mit Freude und nicht am Limit ihrer Kräfte arbeiten und in denen Glaube gelebt wird ", führte Riegas-Chaikowski aus.

Kindergärten müssen KiBiz-Vorgaben entsprechen

Die Umsetzung der Handlungsempfehlung durch den Kreissynodalvorstand hat zum Ziel, der Unterfinanzierung der Kindergartengemeinschaft entgegenzuwirken: Der Kirchenkreis bringt 10 % aus den Kirchensteuereinnahmen als Eigenanteil ein. Damit ist der Haushalt nicht ausfinanziert. Um die Kosten zu decken, müssen im kommenden Kindergartenjahr 13 % eingesetzt werden. Hinzu kommt, dass der Eigenanteil aufgrund der zu erwartenden Tariferhöhungen schon bald bei rund 20 % liegen wird – dieser Anstieg kann auch nicht durch eine jährliche Anhebung der Kindpauschale nach KiBiz um 1,5 % ausgeglichen werden. Die Einrichtungen müssen den Auflagen des Kinderbildungsgesetzes entsprechen. Sie erfüllen derzeit nicht die baulichen Vorgaben der Raumkonzepte für Kindergärten, um beispielsweise zusätzliche Räume für Kinder unter drei Jahren bereitzustellen oder mehr als zwei Gruppen zu beherbergen. Für Sanierungs- und Umbauarbeiten der Einrichtungen würden Gesamtkosten in Höhe von über 4 Mio. Euro anfallen.
 
Die Personalausstattung bewegt sich in den Einrichtungen des Kirchenkreises am unteren Ende der von KiBiz vorgegeben Auflagen. Das fangen die qualifizierten Mitarbeitenden auf Kosten ihrer Gesundheit auf. Da eine Mindestausstattung an Personal für den Kirchenkreis als Dienstgeber nicht hinnehmbar ist, wird mehr Personal an den Einrichtungsstandorten eingesetzt werden. Die Kreissynode legte fest, dass es im gesamten Verfahren keine betriebsbedingten Kündigungen von Erzieherinnen und Erziehern geben darf und sichergestellt sein muss, dass im Kindergarten aufgenommene Kinder nicht plötzlich ohne Kindergartenplatz da stehen, weil eine Einrichtung von Schließung betroffen sein wird.

Umsetzung erst ab dem Kindergartenjahr 2016/17

Die von der Kreissynode verabschiedete Handlungsempfehlung sieht vor, dass sich der Kirchenkreis in den kommenden Jahren von den 22 Standorten auf acht Einrichtungen an neun Standorten in Gelsenkirchen und Wattenscheid konzentrieren wird (eine Einrichtung wird eine Verbundeinrichtung sein). An einigen Standorten werden neue Einrichtungen gebaut und in dem Zusammenhang benachbarte Einrichtungen geschlossen. Einige Einrichtungen werden in den Betriebsübergang zum kommunalen Träger GeKita gebracht, und einige wenige Einrichtungen werden auslaufend betrieben. "Das ist ein schmerzhafter Prozess", gab Superintendent Rüdiger Höcker zu. "Wir haben Alternativen durchdacht. Am Ende blieb jedoch nur diese Handlungsempfehlung übrig, weil sie Hoffnung gibt, dass wir Einrichtungen haben, die zukunftsfähig sind!"

Fest steht, dass es im Kindergartenjahr 2015/2016 zu keinen Schließungen oder einem Trägerwechsel kommen wird. Die Handlungsempfehlung wird vom Kreissynodalvorstand in enger Abstimmung mit den Kommunen, den Kirchengemeinden sowie den Mitarbeitenden umgesetzt und es werden individuelle Vereinbarungen für jede Einrichtung getroffen. Riegas-Chaikowski betonte, dass im Hinblick auf die finanzielle Lage ein späterer Zeitpunkt zur Übergabe nicht vertretbar sei. Noch stehe aber nicht fest, welche Einrichtungen zu welchem Zeitpunkt welchen Weg gehen werden. Die ersten Veränderungen werden frühestens für das Kindergartenjahr 2016/2017, ab dem 1. August, greifen. Bis dahin werden die Übergänge mit Bedacht geplant und kommuniziert. Der Kirchenkreis teilt die Sorgen der Gemeinden, Mitarbeitenden und Eltern, schließlich wirft eine solche Entscheidung viele Fragen auf. Um diese zu besprechen, wird es nach den Sommerferien Einladungen zu Gesprächen zwischen der Leitung des Kirchenkreises und den Eltern in den Kirchengemeinden geben.