Klares Bekenntnis wirkt bis heute nach Vor 90 Jahren wurde die Barmer Theologische Erklärung verabschiedet

Bielefeld/Wuppertal. Vor 90 Jahren, am 31. Mai 1934 einigten sich die Delegierten der sogenannten ersten ‚Bekenntnissynode‘ einstimmig auf die Thesen eines theologischen Grundsatztextes – die ‚Barmer Theologische Erklärung‘. Der damalige westfälische Präses Karl Koch hatte 139 Synodale aus nahezu allen deutschen Landeskirchen zu der Zusammenkunft eingeladen.

 In Abgrenzung zur Organisation der ‚Deutschen Christen‘, die der herrschenden NSDAP nahestand, formulierte die Synode die Unvereinbarkeit zentraler Aussagen der NS-Ideologie mit dem Bekenntnis des christlichen Glaubens. In sechs zentralen Thesen postulierte die „Erklärung zur gegenwärtigen Lage in der Deutschen Evangelischen Kirche“, wie die ursprüngliche Bezeichnung des Textes lautete, allein das Evangelium von Jesus Christus als „unantastbare Grundlage“ der Kirche. Nur dadurch würden „die Vollmachten, deren die Kirche für ihre Sendung bedarf, bestimmt und begrenzt.“

Die Erklärung bekräftigte die Trennung von Kirche und Staat. Die Kirche könne sich nicht über ihren eigentlichen Auftrag hinaus „staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zu einem Organ des Staates werden“. In diesem Sinne grenzte sich die Bekenntnissynode explizit von den „Irrtümern der Deutschen Christen und der gegenwärtigen Reichsregierung“ ab, die nach Überzeugung der Synode die Einheit der Deutschen Evangelischen Kirche ‚verwüsten‘ und ‚sprengen‘ würden.

Die Synodalen erteilten unter anderem deren rassistischen Zuschreibungen eines von Gott gegebenen ‚Volksnomos‘, eine klare Absage, der vermeintlich die Trennung unterschiedlicher Völker vorgebe. So heißt es in der ersten These der Erklärung: „Wir verwerfen die falsche Lehre, als könne und müsse die Kirche als Quelle ihrer Verkündigung außer und neben dem einen Worte Gottes auch noch andere Ereignisse und Mächte, Gestalten und Wahrheiten als Gottes Offenbarung anerkennen.“

Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft floss die Barmer Theologische Erklärung in alle Kirchenverfassungen der neugegründeten Landeskirchen ein. So wirkt ihr klares Bekenntnis auch 90 Jahre nach ihrer Verabschiedung  auf der Bekenntnissynode in Barmen nach.

Zum Jubiläum bietet das Landeskirchliche Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, wo der Originaltext der Barmer Theologischen Erklärung verwahrt wird, eine virtuelle Ausstellung an. Sie ist zu sehen unter: https://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/jubilaeum-bekenntnis-barmen/.