Schutz vor sexualisierter Gewalt

Ein sicherer Ort für alle

Wenn man über das Thema sexuelle Gewalt in der Kirche spricht, dann kann sich niemand vorstellen, dass es in der eigenen Gemeinde oder im eigenen Kirchenkreis Menschen gibt, die andere sexuell belästigen oder sexuelle Gewalt ausüben. Aber: Es gibt Fälle sexueller Gewalt auch bei uns in der evangelischen Kirche. Als Kirche haben wir die Pflicht alles dafür zu tun, dass diejenigen, die zu uns kommen, so sicher wie möglich sind.
Wir setzen uns dafür ein, dass Kirche ein sicherer Ort für alle wird.

 

Prävention, Intervention und Hilfe für Betroffene

Seit dem Herbst 2021 geht der Evangelische Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid Schritte für ein umfassendes Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Grundlage bildet das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Evangelischen Kirche von Westfalen (KGSsG). Es definiert klare Standards, die für alle Gemeinden und Einrichtungen gelten.

Zur Umsetzung des Kirchengesetzes kooperiert die Evangelische Kirche in Gelsenkirchen und Wattenscheid mit den anderen Kirchenkreisen im Gestaltungsraum in Bochum und Herne.

Das Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ruht auf drei Säulen: Prävention, Intervention und Hilfe.

 

Prävention – Wir sensibilisieren/Wir schauen hin

Alle Menschen, die in unserer Kirche arbeiten oder Angebote wahrnehmen, sollen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Wir sensibilisieren alle Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche in Gelsenkirchen und Wattenscheid, um sexualisierter Gewalt vorzubeugen und bei Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung genau hinzusehen und zu handeln. 

Ein wichtiger Baustein der Prävention sind die Schulungen (Verlinkung zu Schulungsterminen) aller haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden unserer Kirche. Sie werden nach dem Schulungsstandard "hinschauen-helfen-handeln" geschult und somit für das Thema „Sexualisierte Gewalt“ sensibilisiert. Neben dem hier vermittelten Grundlagenwissen geht es u.a. auch darum, die kirchlichen Strukturen und Besonderheiten zu verstehen, um im Verdachtsfall handlungsfähig zu bleiben und sofort zu wissen, was zu tun ist. Die Schulungen werden von ausgebildeten Multiplikatorinnen im Gestaltungsraum durchgeführt.

Alle Mitarbeitenden der Evangelischen Kirche legen ihrem Arbeitgeber zudem ein erweitertes Führungszeugnis vor.

Neben den Schulungen stellt die Entwicklung, Implementierung und Weiterentwicklung von Schutzkonzepten ebenfalls einen wichtigen Baustein der Prävention dar. Die Präventionsfachkraft im Gestaltungsraum unterstützt die Gemeinden und Kirchenkreise bei der Erstellung von Schutzkonzepten. Sie stellt den leitungsverantwortlichen Personen in Presbyterien und der Kirchenkreisleitung das nötige Wissen bereit, um sie in diesem Prozess zu begleiten.

Hierzu bietet Teresa Thater als Präventionsfachkraft für die Gemeinden Veranstaltungen zu den einzelnen Bausteinen eines Schutzkonzeptes an. Diese Termine finden Sie hier.



Intervention – Wir handeln

Wird in unserem Kirchenkreis der Verdacht auf einen Fall von sexualisierter Gewalt geäußert, handeln wir sofort. Dabei werden wir von externen Stellen unterstützt.

Für Fälle sexualisierter Gewalt besteht eine Meldepflicht in der EKvW.
Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verpflichtet alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden der EKvW, sich im Falle eines Verdachts von sexualisierter Gewalt unverzüglich an die Meldestelle (Link) zu wenden.

Bei der Bearbeitung einer Meldung wird der Notfallplan berücksichtigt. Dieser ist Teil des Schutzkonzeptes und legt fest, welche Schritte gegangen und welche Personen informiert bzw. beteiligt werden müssen.

 

Hilfe – Wir unterstützen

 Für Betroffene von sexualisierter Gewalt gibt es Ansprechpersonen und professionelle Unterstützungsangebote.

Als Ansprechstelle für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Evangelischen Kirche von Westfalen steht Kirchenrätin Daniela Fricke (Tel: 0521 594-308, daniela.fricke@ekvw.de) zur Verfügung. Sie berät, vermittelt Hilfen, fördert die Aufklärung und tritt für die Ansprüche der Betroffenen ein. In den Schutzkonzepten der Gemeinden und des Kirchenkreises muss weiterhin festgeschrieben werden, welche Unterstützungsangebote geleistet werden.

Darüber hinaus können sich Betroffene an die zentrale Anlaufstelle.help (Link) der Evangelischen Kirche in Deutschland wenden, um Informationen und Unterstützung zu erhalten. Sie erhalten dort Informationen über kirchliche, diakonische oder unabhängige Beratungsangebote. help übernimmt somit eine Lotsenfunktion.

 

Schulungen

Alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der evangelischen Kirche in Gelsenkirchen und Wattenscheid nehmen an den Schulungen "hinschauen - helfen - handeln" teil. Die Schulungen werden von ausgebildeten Multiplikatorinnen im Gestaltungsraum durchgeführt und sind verpflichtend.

Die nächsten Schulungstermine für Mitarbeitende in Presbyterien und in OGS finden Sie nachfolgend. Eine Einladung und weitere Informationen zur Anmeldung für eine Schulung erhalten Presbyterinnen und Presbyter von den Presbyteriumsvorsitzenden, OGS-Mitarbeitende von der Leitung/dem Schulreferat.

Schulungen für Presbyterien

  • Mittwoch, 27. September, 16-20 Uhr
  • Dienstag, 24. Oktober, 16-20 Uhr
  • Dienstag, 7. November, 16-20 Uhr
  • Dienstag, 14. November, 16-20 Uhr
  • Dienstag, 21. November, 16-20 Uhr
  • Mittwoch, 29. November, 16-20 Uhr

Schulungen für OGS-Mitarbeitende

Leider sind alle Termine bereits ausgebucht - weitere Termine werden hier veröffentlicht, sobald sie feststehen

  • Dienstag, 12. September, 9-14 Uhr
  • Dienstag, 26. September, 9-14 Uhr
  • Dienstag, 17. Oktober, 9-14 Uhr
  • Dienstag, 31. Oktober, 9-14 Uhr
  • Dienstag, 14. November, 9-14 Uhr
  • Dienstag, 28. November, 9-14 Uhr
  • Dienstag, 12. Dezember, 9-14 Uhr

Veranstaltungen zur Schutzkonzeptentwicklung

Teresa Thater bietet für die Personen, die in den Kirchengemeinden im Gestaltungsraum mit der Entwicklung eines Schutzkonzeptes betraut sind, Veranstaltungen an. Darin werden die einzelnen Bausteine eines Schutzkonzeptes besprochen, sodass die zuständigen Personen nach und nach ein für ihre Gemeinde individuell angepasstes Schutzkonzept erstellen können.

Die nächsten Termine:

  • Montag, 16. Oktober, 18-21 Uhr
  • Montag, 23. Oktober, 18-21 Uhr

Ort: Haus der Kirche, Westring 26c, Bochum

Präventionsstelle

Mit der Einrichtung einer Präventionsstelle im Gestaltungsraum gehen die Kirchenkreise Bochum, Gelsenkirchen-Wattenscheid und Herne einen wichtigen Schritt auf dem Weg der Umsetzung des Kirchengesetzes. Die Präventionsstelle hat ihr Büro im Haus der Kirche in Bochum, ist aber für alle drei Kirchenkreise im Gestaltungsraum gleichermaßen zuständig. Zum Team gehören Teresa Thater (Präventionsfachkraft), Susanne Reinelt (Verwaltungskraft) und derzeit fünf Multiplikatorinnen.


Teresa Thater
Präventionsfachkraft

Tel.: 0234 962904-18
teresa.thater@ekvw.de

Susanne Reinelt
Verwaltung

Tel.: 0234 962904-16
susanne.reinelt@ekvw.de

Als Präventionsfachkraft unterstützt Teresa Thater die Gemeinden und Kirchenkreise im Gestaltungsraum bei der Erstellung von Schutzkonzepten. Susanne Reinelt ist Ansprechpartnerin für alle organisatorischen Fragen, u.a. bei der Schulungsverwaltung.

 

Evangelischer Kirchenkreis Bochum
- Präventionsstelle im Gestaltungsraum -
Westring 26a
44787 Bochum

 

Die Multiplikatorinnen: 

 

Ruth Ditthardt
Evropi Simeonidou
Yvonne Koch
Petra Stach-Wittekind
Anja Kyiek

Die speziell ausgebildeten Multiplikatorinnen führen die Schulungen durch, die für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden in der evangelischen Kirche verpflichtend sind.

Kontaktstellen und Ansprechpartner*innen

Ansprechpartnerin im Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid

Dr. Elga Zachau
Synodalassessorin

Tel.: 0209 98891818
Mobil: 0160 96671986
Mail: elga.zachau@ekvw.de

 

Ansprechpartnerin EKvW

Kirchenrätin Daniela Fricke
Beauftragte für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung

Tel.: 0521 594-308
Mail: daniela.fricke@ekvw.de

 

Meldestelle

Jelena Kracht
Referentin Fachstelle "Prävention und Intervention der EKvW"
­Tel.: 0521 594-381
­Mail: jelena.kracht(at)ekvw.de

 

Fachstelle "Prävention und Intervention der EKvW"

Christian Weber
Referent für allgemeine Präventionsarbeit
­Tel.: 0521 594-380
­Mail: christian.weber@ekvw.de

Jelena Kracht
Referentin für Intervention
Tel.: 0521 594-381
­Mail: jelena.kracht@ekvw.de

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KONKRET: Informationsflyer zum Kirchengesetz

Flyer Nr. 1

Flyer Nr. 2

Flyer Nr. 3

Kirchengesetz zum Nachlesen

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