Sie möchten wieder Mitglied in der evangelischen Kirche werden? Sie möchten aus einer anderen Konfession in die evangelische Kirche wechseln? Beides können Sie beim zentralen Wiedereintritt ohne großen Aufwand tun.

Sie können einen Termin vereinbaren für ein Informationsgespräch oder auch, wenn Sie schon fest entschlossen sind, direkt für den Wiedereintritt.

Nicole Polhöfer im Sekretariat der Superintendentur vermittelt Ihnen einen Pfarrer oder eine Pfarrerin sowie Ort und Zeit des Gespräches. Sie erreichen sie unter 0209 - 589 007 141 (mo-fr 9-15 Uhr) oder per Mail: nicole.polhoefer(at)ekvw.de.

Wie geht ein Eintritt vor sich?
Das Gespräch zwischen Ihnen und dem Pfarrer/der Pfarrerin ist vertraulich. Miteinander füllen Sie ein Formular aus, in dem Ihre Personalien aufgenommen werden. Ist das Formular von beiden Seiten unterschrieben und gesiegelt, ist die Aufnahme vollzogen und Sie sind Mitglied der Evangelischen Kirche.

Was muss ich für einen Eintritt mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Wenn möglich, auch Ihre Taufurkunde und die Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt. 

Muss ich noch einmal getauft werden?
Nein. Die Taufe ist einmalig und wird von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Deshalb werden Sie bei einem Eintritt nicht noch einmal getauft.

Anders sieht es aus, wenn Sie noch nicht getauft sind. Dann werden Sie durch die Taufe in die Kirche aufgenommen. Das ist nicht beim zentralen Wiedereintritt möglich, sondern nur in einer Gemeinde.

Kostet der Eintritt Geld?
Nein. Der Eintritt ist kostenfrei. Allerdings: Sofern Sie steuerpflichtig sind, werden Sie mit Ihrem Eintritt auch kirchensteuerpflichtig. Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie künftig die vielfältigen Aufgaben in den Gemeinden und Einrichtungen der Kirche.

Welcher Gemeinde gehöre ich mit meinem Eintritt an?
Wer in die evangelische Kirche eintritt, wird einer Gemeinde zugeordnet. Es kann die Gemeinde sein, in der Sie wohnen. Es kann aber auch eine andere Gemeinde sein, zu der Sie einen persönlichen Bezug haben. Sie haben selber die Möglichkeit zu entscheiden, welcher Gemeinde Sie künftig angehören wollen.

Der Kircheneintritt über die Gemeinde
Es gibt auch die Möglichkeit direkt über die Gemeinde, die für Sie zuständig ist, in die Kirche einzutreten. Der Pfarrer oder die Pfarrerin vor Ort vereinbaren gerne mit Ihnen einen Gesprächstermin.

Zu welcher Gemeinde Sie gehören, erfahren Sie hier.

Und wie geht es weiter?
Ihre Aufnahme wird von uns weitergeleitet: an die Gemeinde, der Sie künftig angehören, an das Einwohnermeldeamt und an das Finanzamt.

Wenn Sie wollen, dass ihre neue Gemeinde sich bei Ihnen meldet, leiten wir auch diesen Wunsch gerne weiter.